Reglement der GWO
Verhaltensregeln- Bei den Kämpfen der GWO steht der Sport im Vordergrund, es werden zwar sportlich harte, aber faire Kämpfe ausgetragen.
Die GWO nimmt Abstand von Kämpfen mit erhöhter Verletzungsgefahr (Neonröhren, Stühle usw.).
Des Weiteren werden keine Kämpfe neben dem Ring geduldet.
- Die GWO arbeitet mit dem Dachverband der deutschen Berufsringer zusammenarbeiten und lässt auf freiwilliger Basis ihre Kämpfe
vom DDBR überwachen.
- Alle Kämpfer dürfen bei den Veranstaltungen außerhalb der Kämpfe nur in ordentlicher Kleidung auftreten.
- Die Kämpfer sind bei jeder Veranstaltung ihren Fans, dem Publikum, den geladenen Gästen und den Sponsoren für Autogramme & Fotos für min. 30 Minuten verpflichtet.
- Nach Absprache und zusätzlicher Vergütung, müssen die Kämpfer für eventuelle Werbezwecke der Sponsoren zur Verfügung stehen.
Kampfregeln
Titelkämpfe werden nach dem Rundensystem geführt - 12 Runden a. 4 Minuten.Ranglistenkämpfe werden nach dem KO System geführt - je 1 Runde ohne Pause mit mind. 8 Minuten.
Das Limit liegt bei max. 30 Minuten.
Das Limit muss spätestens 24 Stunden vor Kampfbeginn festgelegt werden.
Wird kein Abbruch-Sieg erzielt, wird das Kampfgericht den Sieger nach Punkten benennen.
Gibt es keinen Sieger nach Punkten (No Contest), wird eine weitere Runde a. 4 Minuten angehängt und zwar solange, bis es einen Sieger durch KO oder nach Punkten gibt.
Ziel ist es, den Gegner mittels erlaubter Kampfhandlungen zu besiegen:
a) Schulterfesselung, wobei der Ringrichter durch dreimaliges abschlagen auf der Ringmatte den Kampf zugunsten des offensiven Wrestlers wertet.
b) Aufgabe infolge eines schmerzhaften gegnerischen Griffes, dies kann auch durch den Ringarzt oder einen Sekundanten erfolgen.
c) Klassisches KO, hierbei zählt der Ringrichter den Aktiven in- oder außerhalb des Ringes bis 10 an.
Befindet der Aktive sich bei 10 nicht im Ring und auf den Beinen, wird der Kampf beendet und als KO gewertet
d) Disqualifikation bei unerlaubter Kampfhandlung sowie nach mehrmaligen ermahnen, obliegt es dem
Ringrichter den Kampf zugunsten des benachteiligten durch Disqualifikation zu beenden.
- Würfe jeder Art
- Arm- und Beinhebel gegen die Gelenke
- Würgegriffe sofern sie Atemwege nicht verschließen
- Schläge mit der offenen Hand, Unterarm etc. gegen Kopf und Körper des Gegners
- Kicks und Tritte gegen Kopf und Körper
- Griff in das Seil, hierbei muss ein angesetzter Griff abgebrochen werden
Unerlaubte Kampfhandlungen
- Absichtliches Verletzten des Gegners
- Jegliche Art von Tiefschlägen
- Zuhilfenahme von Objekten wie Stühlen, Neonröhren, Ketten, Schlägern etc.
- Das Verschließen der Atemwege
- Unsportlichkeiten wie Kratzen, Beißen, Spucken, etc.
- Fingerklemmen, bzw. das Umbiegen oder gar Brechen von einzelnen Fingern
Unerlaubte Kampfhandlungen können je nach Art und Menge mit Strafen von bis zu 100 Euro belegt werden
oder eine sofortige Disqualifikation zur Folge haben.
Attacken gegen den Ringrichter oder Unbeteiligte haben die sofortige Disqualifizierung zur Folge!